Der Gouverneur ist der Kommissar der verschiedenen Regierungen in der Provinz Lüttich. Hervé Jamar ist seit dem 1. Oktober 2015 Gouverneur.
Der Gouverneur der Provinz wird, im Gegensatz zu den Ratsmitgliedern und Provinzabgeordneten, nicht von den Bürgern gewählt, sondern von der wallonischen Regierung bezeichnet, in Abstimmung mit dem Föderalen Ministerrat. Der Gouverneur hängt direkt vom Minister für Innere Angelegenheiten der Wallonischen Region ab. Er wird auf unbestimmte Zeit ernannt.
Der Gouverneur ist Kommissar der wallonischen Regierung; er repräsentiert jedoch auch den Föderalstaat. Da sich die Provinz Lüttich in der französischen Gemeinschaft befindet (Föderation Wallonie-Brüssel) und die gesamte deutschsprachige Gemeinschaft auf ihrem Gebiet liegt, ist er auch der Kommissar dieser Regierungen. Er ist also das Bindeglied zwischen den verschiedenen Institutionen und fungiert als Mittelsmann zwischen den unterschiedlichen Ebenen: Staat, Region, Gemeinschaften, Provinz und Gemeinden.
Der Gouverneur ist für die Einhaltung der Gesetze, Dekrete und Verordnungen auf dem Gebiet der Provinz verantwortlich.
Er nimmt an den Sitzungen des Provinzialrats und des Provinzkollegiums teil, ist allerdings nicht stimmberechtigt. Tagt das Provinzkollegium jedoch als Verwaltungsgericht (beispielsweise bei der Validierung der Kommunalwahlen und der Gemeindehaushalte), dann verfügt der Gouverneur über eine beschließende Stimme.
Der Gouverneur der Provinz verwaltet spezifische Themenbereiche. Diese unterscheiden sich deutlich von den Kompetenzen des Provinzkollegiums. Seine wichtigste Aufgabe ist zweifellos die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Koordinierung der Sicherheit in der Provinz Lüttich.
Der Gouverneur koordiniert die Notfallpläne auf dem Gebiet der Provinz. Es gibt einen allgemeinen Plan für die Provinz und 84 Pläne für die einzelnen Gemeinden. Es gibt außerdem spezifische Pläne für die Infrastrukturen, die sich auf dem Gebiet der Provinz befinden. Die Dienste des Gouverneurs organisieren Übungen und simulierte Alarmsituationen, um diese Notfallpläne zu testen.
Der Gouverneur hat Befugnisse im Bereich der Waffengesetzgebung und ist für die Genehmigungsanfragen auf dem Gebiet der Provinz zuständig.
Er organisiert die Koordination der Sicherheit in der Provinz. Dazu versammelt er die verschiedenen Akteure, also die Justiz und die Vertreter der lokalen Polizei.
Der Gouverneur ist Vorsitzender der Provinzialen Kommission für Kriminalitätsvorbeugung. Diese Kommission organisiert Kampagnen sowie Informations- und Sensibilisierungsaktionen zu den verschiedenen Themenbereichen.
Zum Sicherheitsmanagement gehört auch die grenzüberschreitende Kooperation in Notsituationen. Die Provinz Lüttich liegt im Herzen der Euregio Maas-Rhein. Sie muss also grenzüberschreitend planen und mit ihren Partnerregionen zusammenarbeiten.
Der Gouverneur hat außerdem eine protokollarische Funktion inne. Er ist für den Empfang und die Betreuung von Botschaftern, Konsularbeamten, Staatsoberhäuptern sowie Mitgliedern der Königsfamilie, die die Provinz Lüttich besuchen, verantwortlich.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und die Dienste des Gouverneurs finden Sie (in französischer Sprache) unter folgenden Links:
oder unter:
Geboren am 1. Januar 1965, Rechtsanwalt, Lizentiat der Rechtswissenschaften an der Universität Lüttich (1989).
Herr Hervé Jamar
Place Notger 2
4000 Lüttich
Tel : 04/279.33.34
Fax : 04/223.79.44